Die Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein bekommt eine Erhöhung: Schleswig‑Holstein modernisiert unser Fischereirecht – und die Fischereiabgabe erhöht sich.
Schon ab Herbst 2025 und im Frühjahr 2026 sorgen digitalisierte Verwaltungsverfahren für neue Kosten‑ und Gebührenstrukturen. Das solltest du wissen, wenn du weiter angeln möchtest:

Erhöhung der Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein
Die Fischereiabgabe Schleswig-Holstein bleibt bis zum 30.09.2025 unverändert.
Das bedeutet, dass sowohl in den Ämtern als auch in externen Stellen, wie Angelläden, die Jahresmarke für 10€ erworben werden kann. Tatsächlich gilt dies nicht nur für das laufende Jahr, sondern auch für die Folgejahre 2026, 2027, 2028 und 2029.
Ab 10/2025 wird die Fischereiabgabe erhöht
Eine erste Erhöhung der Abgabe in Schleswig-Holstein macht sich ab dem 01.10.2025 bemerkbar: Wer jetzt vor Ort eine Jahresmarke lösen möchte, muss eine Verwaltungsgebühr von 8€ pro Vorgang zahlen. Die Gebühr ist fällig, unabhängid davon, wie viele Jahresmarken gelöst werden.
1 Jahr: 18€ (10€ + 8€)
2 Jahre: 28€
3 Jahre: 38€
u.s.w.
Achtung: Wer seine Fischereiabgabe online löst, muss bis zum Jahresende keine zusätzliche Verwaltungsgebühr bezahlen. Es bleibt somit bei 10€ pro Jahr.
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Neue Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein ab 2026
Jahresmarke online kaufen
Die neue Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein soll ab Januar in Kraft treten:
Wer ab dem 01. Januar 2026 eine Jahresmarke löst, zahlt 18€ Fischereiabgabe. Zusätzlich ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 2€ zu entrichten.
Somit beträgt die Fischereiabgabe Schleswig-Holstein nach der Erhöhung 20€ pro Jahr.
Vorrausgesetzt, die Marke wird online gelöst.
Fischereiabgabe steigt auf 28€ beim vor-Ort-Kauf
Wer die Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein nicht online, sondern vor Ort in Ämtern oder Angelläden entrichten möchte, wird nach Inkrafttreten des neuen Beschlusses tiefer in die Tasche greifen müssen.
Ab dem 01.01.2026 gilt:
Wer jetzt vor Ort eine Jahresmarke in Höhe von 20€ lösen möchte, muss eine Verwaltungsgebühr von 8€ pro Vorgang zahlen. Die Gebühr ist fällig, unabhängid davon, wie viele Jahresmarken gelöst werden.
1 Jahr: 28€ (20€ + 8€)
2 Jahre: 48€
3 Jahre: 68€
u.s.w.
Warum diese Veränderung?
Warum das alles? Das Land Schleswig-Holstein modernisiert die Verwaltungstätigkeit und digitalisiert Prozesse. Wie bereits erwähnt, gilt dies, vorausgesetzt, dass der Landtag im Herbst 2025 zustimmt. Wer die Fischereiabgabe frühzeitig zahlt profitiert besonders beim Onlinekauf, von günstigeren Preisen.
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