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    Fischereiabgabe Schleswig-Holstein 2026

    30. Januar 2026

    Update: Die Fischereiabgabe Schleswig-Holstein in 2026 wird wie folgt berechnet:
    Ab dem 01.01.2026 beträgt die Fischereiabgabe 18€.

    Zusätzliche Verwaltungsgebühren richten sich nach der Art der BESCHAFFUNG:

    Kauf online über das Serviceportal:

    FischereiabgabeVerwaltungsgebührKosten für 1 JahrKosten für 2 JahreKosten für 3 Jahre
    18€2€ (Land SH)20€40€60€

    Kauf vor Ort im Amt oder Laden:

    FischereiabgabeVerwaltungsgebührKosten für 1 JahrKosten für 2 JahreKosten für 3 Jahre
    18€2€ (Land SH)
    8€ (ört. Behörde)
    =10€
    28€48€68€

    Wichtige Erläuterung zur Fischereiabgabe 2026: Während die Verwaltungsgebühr für das Land SH für jedes Jahr zu entrichten ist, gelten die 8€ für die örtliche Behörde je Vorgang. Unabhängig ob du eine Jahresmarke kaufst oder für vier Jahre im Voraus. Dies sorgt bei vielen Anglern für Verwirrung.


    Die Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein bekommt eine Erhöhung: Schleswig‑Holstein modernisiert unser Fischerei­recht – und die Fischereiabgabe erhöht sich.

    Schon ab Herbst 2025 und im Frühjahr 2026 sorgen digitalisierte Verwaltungs­verfahren für neue Kosten‑ und Gebühren­strukturen. Das solltest du wissen, wenn du weiter angeln möchtest:

    Fischereiabgabe Schleswig-Holstein
    Die Fischereiabgabe Schleswig-Holstein 2026 wird erhöht. Foto: Adobe Stock/mtmmarek

    Erhöhung der Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein

    Die Fischereiabgabe Schleswig-Holstein bleibt bis zum 30.09.2025 unverändert.
    Das bedeutet, dass sowohl in den Ämtern als auch in externen Stellen, wie Angelläden, die Jahresmarke für 10€ erworben werden kann. Tatsächlich gilt dies nicht nur für das laufende Jahr, sondern auch für die Folgejahre 2026, 2027, 2028 und 2029.

    Ab 10/2025 wird die Fischereiabgabe erhöht

    Eine erste Erhöhung der Abgabe in Schleswig-Holstein macht sich ab dem 01.10.2025 bemerkbar: Wer jetzt vor Ort eine Jahresmarke lösen möchte, muss eine Verwaltungsgebühr von 8€ pro Vorgang zahlen. Die Gebühr ist fällig, unabhängid davon, wie viele Jahresmarken gelöst werden.

    1 Jahr: 18€ (10€ + 8€)
    2 Jahre: 28€
    3 Jahre: 38€
    u.s.w.

    Achtung: Wer seine Fischereiabgabe online löst, muss bis zum Jahresende keine zusätzliche Verwaltungsgebühr bezahlen. Es bleibt somit bei 10€ pro Jahr.

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    Neue Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein ab 2026

    Jahresmarke online kaufen

    Die neue Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein soll ab Januar in Kraft treten:
    Wer ab dem 01. Januar 2026 eine Jahresmarke löst, zahlt 18€ Fischereiabgabe. Zusätzlich ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 2€ zu entrichten.

    Somit beträgt die Fischereiabgabe Schleswig-Holstein nach der Erhöhung 20€ pro Jahr.
    Vorrausgesetzt, die Marke wird online gelöst.

    Fischereiabgabe steigt auf 28€ beim vor-Ort-Kauf

    Wer die Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein nicht online, sondern vor Ort in Ämtern oder Angelläden entrichten möchte, wird nach Inkrafttreten des neuen Beschlusses tiefer in die Tasche greifen müssen.
    Ab dem 01.01.2026 gilt:

    Wer jetzt vor Ort eine Jahresmarke in Höhe von 20€ lösen möchte, muss eine Verwaltungsgebühr von 8€ pro Vorgang zahlen. Die Gebühr ist fällig, unabhängid davon, wie viele Jahresmarken gelöst werden.

    1 Jahr: 28€ (20€ + 8€)
    2 Jahre: 48€
    3 Jahre: 68€
    u.s.w.

    Warum diese Veränderung?

    Warum das alles? Das Land Schleswig-Holstein modernisiert die Verwaltungstätigkeit und digitalisiert Prozesse. Wie bereits erwähnt, gilt dies, vorausgesetzt, dass der Landtag im Herbst 2025 zustimmt. Wer die Fischereiabgabe frühzeitig zahlt profitiert besonders beim Onlinekauf, von günstigeren Preisen.

    Falls du auf dem Laufenden bleiben möchtest, freue ich mich über deinen Besuch auf meinem Youtubekanal.


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